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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Allgemeines

§1 [Begriffe]

  1. Der Begriff "Verleih" wird analog zum Begriff "Vermietung" verwendet. Im Zweifel ist der Begriff "Vermietung" gemeint.

§2 [Bestellanfrage]

  1. Alle Angebot sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes durch den Mieter und die Bestellbestätigung von Seiten ALPHA Veranstaltungen zu Stande.

§3 [Pflichten]

  1. ALPHA Veranstaltungen verpflichtet sich die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen.
  2. Der Veranstalter wird verpflichtet, etwaige GEMA Gebühren selbständig zu begleichen. geschieht dies nicht, entsteht eine sofort fällige und vollstreckbare Vertragsstrafe in Höhe der bei ALPHA Veranstaltungen anfallenden Kosten.

§4 [Betriebsstoffe]

  1. Der Veranstalter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass eine der DIN Norm entsprechende Stromquelle mit ausreichender Absicherung am Veranstaltungsort vorliegt.

§5 [Veranstaltungsort]

  1. Der Veranstalter hat dafür zu Sorgen, das ein ebener und geeigneter Untergrund zur Verfügung steht.
  2. ALPHA Veranstaltungen erwirbt hiermit das Recht, den Veranstaltungsort vorher zu begutachten, etwaige Kosten gehen auf den Veranstalter.

§6 [Haftungsausschluss]

  1. ALPHA Veranstaltungen haftet nicht für Schäden am Eigentum, Leben, Körper, Gesundheit oder Vermögen des Leihers oder anderer Personen, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich möglich ist.

§7 [Rücktritt]

  1. Sowohl der Veranstalter als auch ALPHA Veranstaltungen behalten sich das Recht vor bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrage aus Gründen höherer Gewalt ohne Entschädigung zurückzutreten. Bei kurzfristigem Rückritt oder Anfechtung des Vertrages einer der Seiten, steht der Anderen eine Entschädigung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vertragssumme zu. Der Nachweiß, das der Schaden geringer ist obliegt der Anfechtenden oder Zurücktretenden Seite. Verdienstausfall ist ein Schaden.

B Vermietung

§1 [Haftung]

  1. Der Entleiher haftet für alle entstandenen Schäden an den Geräten während der Mietzeit. Den Nachweis, dass technische Mängel zum Schaden führten hat der Entleiher zu bringen.
  2. Für Schäden die ALPHA Veranstaltungen durch eine verspätete Rückgabe enstehen, haftet der Entleiher. Zusätzlich ist eine Bearbeitungsgebühr von Eur 50,-- zu entrichten.

§2 [Preise]

  1. Die Preise verstehen sich als Mietpreise für das jeweilige Gerät bei Selbstabholung.
  2. Bei Lieferung / Aufbau entstehen Zusatzkosten.
  3. Das Geraet ist bei Ende des Mietzeitraums pünktlich zurückzubringen bzw. ALPHA Veranstaltungen zur Abholung bereitzustellen. Dabei muss der Ent-/Verladeort direkt mit dem Auto mit Anhänger angefahren werden können. Soweit nicht anders vereinbart ist der Mietgegenstand in dem Zustand in dem er verliehen wurde zurückzugeben. Dies beinhaltet , dass die Gegenstände wieder korrekt in die jeweilige Transportverpackung sortiert wurden.
  4. Das Verleihgeschirr ist in Verpackungseinheiten (VPE) gebündelt. Für das Aufbrechen von VPE berechnen wir derzeit (Stand Juli 2008) pro VPE Euro 1,00. Das Geschirr kann ungespült zurückgegeben werden. Das Spülen ist im Mietpreis enthalten.

§3 [Lieferung]

  1. Die Anlieferung/ Abholung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante. Für das Tragen der Leihwaren in Gebäuden oder nicht befahrbare Fläche o.ä. berechnen wir 20 € pro angefangene Stunde und Person.

§4 [Rückgabe]

  1. Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der Gegenstand verspätet zurückgegeben steht ALPHA Veranstaltungen neben den Rechten aus § 1  ebenfalls der Mietzins für den weiteren Verleihzeitraum zu. Rabatt wird für den ersten Überschreitungstag nicht gewährt.

§5 [Vollständigkeit]

  1. Die Rücknahme der verliehenen Gegenstände erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Die Vollständigkeit der Gegenstände wird erst in unserem Haus ggf. nach der Reinigung kontrolliert.

§6 [Verlust]

  1. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Eine Liste mit den Wiederbeschaffungswerten kann auf Anfrage ausgehändigt werden. Diese Liste ist verbindlich und wird vom Mieter anerkannt.

C DJ Dienste & Dienstleistungen

§1 [Sicherheit]

  1. Der Veranstalter hat für die Sicherheit der eingebrachten Anlagenteile und der Mitarbeiter zu sorgen.

§2 [Verpflegung]

  1. Den Mitarbeitern von Alpha Veranstaltungen stehen während ihrer Tätigkeit am Veranstaltungsort Getränke und Essen kostenfrei zu.